| Zusatzbezeichnung Akupunktur |
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Der deutsche Ärztetag hat 2003 die Zusatzweiterbildung Akupunktur in die neue Weiterbildungsordnung integriert. Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung sind – neben der Facharztanerkennung – 200 UE Weiterbildung (Unterrichtseinheiten UE = 45 Min.) über einen Zeitraum von 2 Jahren. Anschließend kann die Zusatzbezeichnung bei der zuständigen LÄK beantragt werden. Die Zusatzbezeichnung Akupunktur umfasst im Einzelnen: • 120 UE Theorie mit praktischen Übungen in 5 Blockseminaren A–E. Anschließend folgen: • 80 UE praktische Akupunkturbehandlungen und Fallseminare, die sich auf 5 Klinikseminare verteilen. ![]() Sie können weiterhin nach 140 UE das A-Diplom erwerben. Kollegen, die sich noch intensiver auf die ÄK-Prüfung vorbereiten wollen, bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen eines Seminars zur Prüfungsvorbereitung ihr Wissen zu vertiefen und alle Akupunkturpunkte, Stimulationstechniken, alle Krankheitsbilder und die Mikrosystemakupunktur zu repetieren. |


