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Ärztekammer Regelung zum Thema „Zusatzbezeichnung Akupunktur“ PDF Drucken E-Mail

Welche Akupunkturseminare müssen Sie buchen um die Zusatzbezeichnung Akupunktur zu erlangen?

Wie viele Stunden müssen Sie absolvieren?

Wo können Sie die Ausbildung buchen und wird diese anerkannt?

 

 Gesamt: 200 Stunden Akupunktur Ausbildung, wie folgt:

  • 120h Grundausbildung, die Reihenfolge muss nicht eingehalten werden. Bestehend aus:
    • Modul A
    • Modul B
    • Modul C
    • Modul D
    • Modul E
  •  80h Praxis- und Fallseminare, diese setzen sich wie folgt zusammen:
    • 5 x 16h Unterricht - jeweils 12h Praxis-/4h Fallseminar - Sie haben die Möglichkeit fachspezifische Themen auszuwählen.
Achtung: Erst nach dem letzten Modul der Grundausbildung können Sie aufgrund der Vorgabe der WBO den ersten Praxiskurs buchen und frühstens im 24.ten Monat den letzten Praxiskurs um die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur beantragen zu können.

 

Zusätzlich zur Akupunktur Ausbildung, wenn Sie die beiden Indikationen Knie und Rücken mit den KV'en abrechnen möchten:

  • 80h interdisziplinärer Kurs Spezielle Schmerztherapie (in mindestens zwei verschiedenen Blöcken á 40 Unterrichtseinheiten).
  • 80h psychosomatische Grundversorgung inkl. Balint, wie folgt zwei Blöcke A + B á 25h psychosomatische Grundversorgung 30 Stunden BALINT
    • in vielen KVen ist anerkannt, 30h Balint in drei Tagen infolge zu absolvieren um die Indikationen Knie und Rücken im Bereich Akupuntkur abrechnen zu können.


Stand 26. Juni 2009

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