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Details zu den geforderten 4 Fallkonferezen der KVen. PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 13. März 2008 um 23:56

4 Fallkonferenzen für die KVen pro Jahr

Es handelt sich nicht um das Kalenderjahr, sondern um das Datum Ihrer unbefristeten Genehmigung.

 

Zum Beispiel:


Sie haben am 01.07.2007 die unbefristete Genehmigung zur Akupunkturabrechnung für die zwei Indikationen Knie und Rücken von Ihrer KV bekommen. Dann müssen Sie bis 30.06.2008 Ihre 4 Fallkonferenzen bei Ihrer KV einreichen.

Diese 4 Fallkonferenzen können Sie erreichen:
  • Entweder durch Teilnahme an Qualitätszirkeln „Thema chronischer Schmerz“ mit mehreren Sitzungen
  • oder, durch Teilnahme an Fallbesprechungen mit mehreren Sitzungen
  • oder, durch Teilnahme an einem 25h-Klinik-/Fallseminar Kurs der Foschungsguppe Akupunktur in welchen diese 4 Fallkonferenzen anerkannt sind.

Bitte beachten Sie, dass es wenige KVen gibt, welche das Kalenderjahr zur Vorlage der 4 Fallkonferenzen verlangen. Bitte lesen Sie hier in den Vorgaben Ihrer KV nach.   

 Nähere Informationen gerne unter www.akupunkturantworten.de oder Sie rufen uns an:

08092/84734. Per Mail sind wir unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu erreichen.

Seminare mit 4 Fallkonferenzen können Sie direkt im Internet buchen unter: http://www.akupunktur.info/buchung

Aktualisiert ( Freitag, 09. Mai 2008 um 07:46 )