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Details zu den geforderten 4 Fallkonferezen der KVen. |
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Donnerstag, 13. März 2008 um 23:56 |
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4 Fallkonferenzen für die KVen pro Jahr
Es handelt sich nicht um das Kalenderjahr, sondern um das Datum Ihrer unbefristeten Genehmigung. Zum Beispiel: Sie haben am 01.07.2007 die unbefristete Genehmigung zur Akupunkturabrechnung für die zwei Indikationen Knie und Rücken von Ihrer KV bekommen. Dann müssen Sie bis 30.06.2008 Ihre 4 Fallkonferenzen bei Ihrer KV einreichen. Diese 4 Fallkonferenzen können Sie erreichen:- Entweder durch Teilnahme an Qualitätszirkeln „Thema chronischer Schmerz“ mit mehreren Sitzungen
- oder, durch Teilnahme an Fallbesprechungen mit mehreren Sitzungen
- oder, durch Teilnahme an einem 25h-Klinik-/Fallseminar Kurs der Foschungsguppe Akupunktur in welchen diese 4 Fallkonferenzen anerkannt sind.
Bitte beachten Sie, dass es wenige KVen gibt, welche das Kalenderjahr zur Vorlage der 4 Fallkonferenzen verlangen. Bitte lesen Sie hier in den Vorgaben Ihrer KV nach. Nähere Informationen gerne unter www.akupunkturantworten.de oder Sie rufen uns an: 08092/84734. Per Mail sind wir unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
zu erreichen.
Seminare mit 4 Fallkonferenzen können Sie direkt im Internet buchen unter: http://www.akupunktur.info/buchung
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Aktualisiert ( Freitag, 09. Mai 2008 um 07:46 )
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